AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 23. Juli 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, Kaufverträge, Werkstattaufträge und Dienstleistungen von ForgedWerk Inh. Papis, nachfolgend «ForgedWerk» genannt.

Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten sind im Impressum aufgeführt.

Die AGB gelten für Bestellungen und Aufträge über den Onlineshop sowie per E-Mail, WhatsApp, Telefon, soziale Medien oder vor Ort.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von ForgedWerk schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen gehen diesen AGB vor.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Produktdarstellungen, Renderings, Preisangaben und sonstige Informationen auf der Website stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Bestellung.

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ForgedWerk:

  • den Auftrag schriftlich oder elektronisch bestätigt;

  • eine Rechnung oder Anzahlungsrechnung ausstellt;

  • die Zahlung annimmt; oder

  • mit der vereinbarten Leistung oder Produktion beginnt.

Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung des Onlineshops bestätigt grundsätzlich nur den Eingang der Bestellung und noch nicht deren Annahme.

Offensichtliche Schreib-, Berechnungs-, Darstellungs- oder Preisfehler sind nicht verbindlich. Wird ein solcher Fehler nach Vertragsabschluss festgestellt, informiert ForgedWerk den Kunden unverzüglich und unterbreitet eine korrigierte Lösung. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, falls kein Vertrag zu den korrigierten Bedingungen zustande kommt.

ForgedWerk kann Bestellungen aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei technischen Problemen, fehlender Machbarkeit, ausstehenden Zahlungen oder begründetem Verdacht auf Missbrauch.

3. Kundenspezifische Felgen und Produkte

Die Felgen und weitere Produkte von ForgedWerk können individuell nach den technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden sowie passend zum angegebenen Fahrzeug hergestellt werden.

Die Sonderanfertigung kann insbesondere folgende Merkmale umfassen:

  • Felgengrösse und Felgenbreite;

  • Einpresstiefe;

  • Lochkreis und Nabendurchmesser;

  • Traglast;

  • Konkavität und Felgenbett;

  • Farbe und Oberfläche;

  • Gravuren und Beschriftungen;

  • Nabendeckel und Befestigungsmaterial;

  • Anpassungen an Fahrzeug, Bremsanlage, Fahrwerk oder Karosserie.

Aufgrund der individuellen Herstellung können solche Produkte nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand anderweitig verkauft werden.

Renderings und digitale Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen des tatsächlichen Produkts bleiben möglich, sofern die bestätigte technische Funktion, Sicherheit und der vereinbarte Gesamtcharakter eingehalten werden.

4. Angaben, Prüfung und Produktionsfreigabe

Der Kunde muss ForgedWerk vollständige und korrekte Angaben zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Fahrzeugmarke und Modell;

  • Typ, Variante und Baujahr;

  • Fahrgestellnummer, sofern verlangt;

  • Motorisierung und Antriebsart;

  • Bremsanlage;

  • Fahrwerk und Fahrzeughöhe;

  • Karosserieänderungen;

  • Spurverbreiterungen;

  • bestehende Umbauten;

  • gewünschte Felgen-, Reifen- und Designspezifikationen.

Der Kunde muss sämtliche Angaben in Offerten, Rechnungen, Auftragsbestätigungen, technischen Zeichnungen, Renderings und Designfreigaben sorgfältig kontrollieren.

Mit der schriftlichen oder elektronischen Freigabe, auch per E-Mail oder WhatsApp, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der technischen und gestalterischen Angaben und erteilt die Produktionsfreigabe.

ForgedWerk haftet nicht für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich veränderter Kunden- oder Fahrzeugangaben, soweit ForgedWerk den Fehler nicht selbst verursacht oder trotz Erkennbarkeit pflichtwidrig übersehen hat.

Nach der Produktionsfreigabe sind Änderungen nur möglich, wenn ForgedWerk deren technische und organisatorische Machbarkeit bestätigt. Sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen trägt der Kunde.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise und Währungen gemäss Offerte, Auftragsbestätigung, Rechnung oder Bestellübersicht.

Versandkosten, Montage, Reifen, Sensoren, Gutachten, Prüfungen, Eintragungen, Zölle und weitere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten für kundenspezifische Felgen folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung

  • 50 % Restzahlung vor Versand, Auslieferung oder Abholung

Die Produktion beginnt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und vollständiger Produktionsfreigabe.

Bei individuell vereinbarten Ratenzahlungen bleibt der gesamte Auftrag verbindlich. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift als erfolgt.

ForgedWerk ist nicht verpflichtet, Produkte oder Fahrzeuge vor vollständiger Bezahlung der fälligen Forderungen herauszugeben, auszuliefern oder zu versenden.

6. Zahlungsverzug

Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung oder Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug kann ForgedWerk die Produktion, weitere Arbeiten, Bestellungen bei Drittanbietern oder die Auslieferung bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen.

Ab Eintritt des Verzugs kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangt werden.

Zusätzlich können angemessene und tatsächlich entstandene Mahn-, Betreibungs-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Stornierung

Das Schweizer Recht gewährt bei gewöhnlichen Onlinekäufen grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht wegen einer Meinungsänderung.

ForgedWerk gewährt für kundenspezifisch hergestellte oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Produkte kein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe-, Umtausch- oder Stornierungsrecht.

Dies gilt insbesondere nach:

  • Erteilung der Produktionsfreigabe;

  • Bestellung von Material;

  • Beginn der Konstruktion oder Fertigung;

  • individueller Lackierung, Gravur oder Bearbeitung.

Nimmt ForgedWerk eine Stornierung aus Kulanz an, trägt der Kunde sämtliche bereits entstandenen Kosten. Dazu gehören insbesondere Konstruktionsarbeiten, Material, Produktionskosten, Bearbeitung, Transportkosten, Drittleistungen und ein nachweisbarer Ausfall. Bereits geleistete Zahlungen werden damit verrechnet.

Für nicht kundenspezifische Produkte besteht ein Rückgabe- oder Umtauschrecht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Zwingende gesetzliche Rechte bei Mängeln, Falschlieferungen oder erheblichen Abweichungen von der bestätigten Bestellung bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt für zwingendes Konsumentenrecht, das bei Lieferungen ins Ausland anwendbar sein kann.

8. Produktions- und Lieferzeiten

Produktions-, Versand- und Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern kein verbindlicher Fixtermin ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Eine angegebene Frist beginnt erst, wenn:

  • die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist;

  • alle Fahrzeug- und Bestelldaten vollständig vorliegen;

  • sämtliche technischen und gestalterischen Angaben freigegeben wurden; und

  • notwendige Mitwirkungshandlungen des Kunden erfolgt sind.

Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:

  • nachträgliche Änderungswünsche;

  • Material- oder Rohstoffengpässe;

  • zusätzliche Qualitätskontrollen;

  • Produktionsunterbrechungen;

  • Lieferantenprobleme;

  • Transport- oder Zollverzögerungen;

  • behördliche Massnahmen;

  • höhere Gewalt.

ForgedWerk informiert den Kunden über wesentliche bekannte Verzögerungen.

Eine angemessene Verzögerung berechtigt nicht automatisch zur Vertragsauflösung oder zu Schadenersatz. Zwingende gesetzliche Rechte bei erheblichem Lieferverzug, insbesondere nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist, bleiben vorbehalten.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen, nicht vereinbarten Kosten verursachen.

9. Höhere Gewalt

ForgedWerk haftet nicht für Verzögerungen oder die vorübergehende Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ForgedWerk liegen.

Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Epidemien, behördliche Massnahmen, Streiks, Energie- oder Systemausfälle, Produktionsunterbrechungen sowie erhebliche Transport-, Hafen- oder Zollstörungen.

Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung aussergewöhnlich lange an, suchen die Parteien eine angemessene Lösung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

10. Versand, Gefahrübergang, Zoll und Importkosten

Versandart und Versandkosten ergeben sich aus der Offerte, Rechnung oder Bestellübersicht.

Bei Lieferungen an Privatkunden geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über.

Bei Lieferungen an Geschäftskunden geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz trägt der Kunde sämtliche nicht ausdrücklich eingeschlossenen Kosten, insbesondere:

  • Zollabgaben;

  • Einfuhrumsatzsteuer;

  • Import- und Abfertigungsgebühren;

  • Gebühren des Transportunternehmens;

  • behördliche Prüf- oder Zulassungskosten.

Der Kunde ist für die Einfuhr und die Einhaltung der Vorschriften im Bestimmungsland verantwortlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11. Kontrolle und Transportschäden

Der Kunde muss die Lieferung nach Erhalt kontrollieren.

Sichtbare Transportschäden sollen:

  • möglichst sofort beim Transportunternehmen vermerkt;

  • fotografiert oder gefilmt;

  • möglichst innerhalb von 48 Stunden an ForgedWerk gemeldet werden.

Verpackung und Versandmaterial müssen bis zur Klärung aufbewahrt werden.

Eine verspätete Meldung beseitigt zwingende gesetzliche Ansprüche nicht, kann jedoch die Abklärung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportunternehmen erschweren.

Erkennbar beschädigte, falsch gelieferte oder offensichtlich abweichende Felgen dürfen ohne vorherige Rücksprache nicht bereift, montiert oder verwendet werden.

12. Mängel und Gewährleistung

Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn ein Produkt nicht die schriftlich zugesicherten oder üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften besitzt.

Offensichtliche Mängel sind nach Erhalt und versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung möglichst unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu melden.

Die Reklamation soll enthalten:

  • Name und Bestellnummer;

  • genaue Beschreibung des Mangels;

  • aussagekräftige Bilder oder Videos;

  • Fahrzeugangaben;

  • Bilder der Verpackung, sofern relevant;

  • Angaben zur Montage und Verwendung.

Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegenüber Privatkunden grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Zwingende gesetzliche Fristen bleiben vorbehalten.

ForgedWerk darf das beanstandete Produkt selbst oder durch einen geeigneten Fachbetrieb beziehungsweise Produktionspartner prüfen lassen.

Bei einer berechtigten Reklamation ist ForgedWerk zunächst berechtigt, den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Scheitert die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ist sie unmöglich, wird sie verweigert oder erfolgt sie nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Vertragsauflösung zu. Bei geringfügigen Mängeln ist eine Vertragsauflösung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Ersetzte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von ForgedWerk über, sofern ein vollständiger Ersatz erfolgt.

Nicht als Mangel gelten Schäden oder Beeinträchtigungen aufgrund von:

  • normalem Verschleiss;

  • Steinschlag, Bordsteinkontakt, Schlaglöchern oder Unfällen;

  • falscher oder unsachgemässer Montage;

  • ungeeigneten Befestigungsmitteln;

  • falschem Anzugsdrehmoment;

  • ungeeigneten Reifen oder Reifendimensionen;

  • Überlastung;

  • Motorsport oder nicht bestimmungsgemässer Verwendung;

  • aggressiven Reinigungsmitteln oder unsachgemässer Pflege;

  • eigenmächtigen Reparaturen oder Veränderungen;

  • nicht mitgeteilten Fahrzeugumbauten;

  • Nutzung ohne erforderliche Zulassung oder Eintragung.

Diese Ausschlüsse gelten nicht, soweit der Schaden auf einen nachweislichen Produkt-, Material- oder Herstellungsfehler von ForgedWerk zurückzuführen ist.

Eigenmächtige Reparaturen, Nachlackierungen, Veränderungen oder Weiterbearbeitungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ForgedWerk vorgenommen werden.

13. Farben, Oberflächen und Fertigungstoleranzen

Farben und Oberflächen können auf Bildschirmen, Fotografien und Renderings je nach Beleuchtung, Kamera und Bildschirmdarstellung vom tatsächlichen Produkt abweichen.

Bei polierten, gebürsteten, lackierten, pulverbeschichteten, eloxierten, verchromten oder handbearbeiteten Oberflächen können geringfügige produktionsbedingte Abweichungen auftreten.

Geringfügige Unterschiede in Farbton, Struktur, Glanzgrad, Bürstbild oder Oberflächenwirkung stellen keinen Mangel dar, sofern:

  • der vereinbarte Gesamtcharakter eingehalten wird;

  • keine erhebliche optische Beeinträchtigung besteht; und

  • Funktion und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Technisch unvermeidbare Fertigungstoleranzen gelten nicht als Mangel, sofern sie innerhalb der anwendbaren Normen und technischen Anforderungen liegen.

14. Montage, Kontrolle und Verwendung

Felgen, Reifen und Fahrzeugteile müssen durch eine fachkundige Person fachgerecht montiert und vor der ersten Fahrt kontrolliert werden.

Vor dem Bereifen und der endgültigen Montage ist insbesondere zu prüfen:

  • Übereinstimmung mit der Bestellung;

  • Zentrierung und Nabensitz;

  • Freigängigkeit zu Bremse, Fahrwerk und Karosserie;

  • Eignung der Radschrauben oder Radmuttern;

  • ausreichender Gewindeeingriff;

  • Traglast und Reifeneignung;

  • notwendige Zentrierringe oder Distanzscheiben;

  • erforderliche Zulassungen und Eintragungen.

Nach der Montage sind das vorgeschriebene Anzugsdrehmoment und die vom Fahrzeug-, Felgen- oder Befestigungsmittelhersteller empfohlenen Nachkontrollen einzuhalten.

Werden Felgen trotz erkennbarer Abweichung bereift, montiert oder verwendet, trägt der Kunde vermeidbare zusätzliche Montage-, Demontage- und Folgekosten, soweit ForgedWerk diese nicht verursacht hat.

ForgedWerk haftet nicht für Schäden aufgrund unsachgemässer Montage, ungeeigneter Befestigungsteile, falscher Fahrzeugangaben oder nicht mitgeteilter Umbauten.

15. Zulassung, Gutachten und Eintragung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Verwendung zu prüfen, ob Felgen, Reifen, Fahrzeugteile oder Umbauten im jeweiligen Zulassungsland zulässig sind.

Eine erfolgreiche MFK-, DTC-, TÜV- oder Einzelabnahme wird nur geschuldet, wenn dies für das konkrete Fahrzeug und die konkrete Konfiguration ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Gutachten, Bestätigungen oder Prüfunterlagen gelten nur für die darin genannten:

  • Fahrzeuge;

  • Felgen- und Reifendimensionen;

  • Achslasten;

  • Einpresstiefen;

  • Spurweiten;

  • Umbauzustände;

  • Auflagen und Verwendungsbereiche.

Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug können die Gültigkeit oder Verwendbarkeit der Unterlagen beeinträchtigen.

Kosten für Prüfungen, Eintragungen, Behörden, Nachkontrollen oder notwendige Fahrzeuganpassungen sind nur enthalten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

ForgedWerk bleibt für die ausdrücklich zugesicherte Lieferung vereinbarter Unterlagen verantwortlich.

16. Werkstatt-, Reparatur- und Umbauarbeiten

Werkstatt-, Reparatur-, Diagnose- und Umbauarbeiten werden gemäss Offerte oder nach tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand verrechnet.

Kostenschätzungen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet wurden.

Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel oder notwendige Arbeiten festgestellt, holt ForgedWerk nach Möglichkeit die Zustimmung des Kunden ein. Der Kunde kann eine Kostenobergrenze festlegen.

Unaufschiebbare Massnahmen zur Abwendung unmittelbarer Schäden oder Gefahren dürfen in angemessenem Umfang durchgeführt und verrechnet werden, wenn der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar ist.

Diagnose- und Prüfaufwand kann auch verrechnet werden, wenn:

  • der Fehler nicht eindeutig festgestellt werden kann;

  • keine Reparatur beauftragt wird;

  • das Fahrzeug unrepariert abgeholt wird;

  • der Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereichs von ForgedWerk liegt.

ForgedWerk darf erforderliche Probe-, Einstellungs- und Kontrollfahrten durchführen sowie geeignete Drittbetriebe beiziehen.

Ausgebaute Teile werden entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt und keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.

Fertiggestellte Fahrzeuge und Produkte sind nach Benachrichtigung innerhalb angemessener Frist abzuholen. Nach schriftlicher Mahnung und unbenutztem Ablauf einer zusätzlichen Abholfrist kann eine angemessene Stand- oder Lagergebühr verlangt werden.

ForgedWerk darf Fahrzeuge und Produkte im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Bezahlung fälliger Forderungen zurückbehalten.

17. Haftung

ForgedWerk haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach zwingendem Produktehaftungsrecht bleibt vorbehalten.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ForgedWerk, soweit gesetzlich zulässig, nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:

  • indirekte Schäden und Folgeschäden;

  • entgangenen Gewinn oder Umsatz;

  • Nutzungsausfall;

  • Wertminderung des Fahrzeugs;

  • Betriebsunterbrechungen;

  • Kosten für Ersatzfahrzeuge;

  • Schäden aufgrund falscher Kundenangaben;

  • Schäden aufgrund unsachgemässer Montage oder Verwendung;

  • Schäden aufgrund nicht genehmigter Veränderungen.

Diese Ausschlüsse gelten nicht, soweit ForgedWerk den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat oder zwingendes Recht entgegensteht.

18. Website, Inhalte und Schutzrechte

Trotz sorgfältiger Prüfung können Produktbeschreibungen, technische Angaben, Preise, Verfügbarkeiten oder sonstige Website-Inhalte Fehler enthalten.

Texte, Bilder, Videos, Renderings, Felgendesigns, Logos, Grafiken, technische Zeichnungen und sonstige Inhalte von ForgedWerk dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verändert, veröffentlicht oder gewerblich genutzt werden.

Vom Kunden bereitgestellte Logos, Designs, Texte oder Bildmaterialien dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die erforderlichen Nutzungsrechte.

Die Website darf nicht für rechtswidrige Zwecke, Täuschungen, Angriffe auf technische Systeme, die Verbreitung schädlicher Software oder die Verletzung von Schutzrechten verwendet werden.

Externe Links oder Dienste Dritter liegen ausserhalb des Einflussbereichs von ForgedWerk. Für deren Inhalte und Bedingungen ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich.

19. Datenschutz

Personendaten werden gemäss der separat veröffentlichten Datenschutzerklärung und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Für Geschäftskunden ist der Sitz von ForgedWerk ausschliesslicher Gerichtsstand. ForgedWerk darf Ansprüche zusätzlich am Sitz oder Wohnsitz des Geschäftskunden geltend machen.

Für Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände und Konsumentenschutzbestimmungen.

Bei internationalen Verträgen bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates vorbehalten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese zwingend anwendbar sind.

21. Änderungen und Schlussbestimmungen

ForgedWerk kann diese AGB jederzeit für zukünftige Bestellungen und Aufträge ändern.

Für einen Vertrag gilt die Fassung, die der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptiert hat.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Regelung ersetzt.

Die massgebende Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit. Bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.